Beeinträchtigung oder Behinderung? - Die Unterscheidung (Quelle: Universität Bremen)
Die Begriffe Behinderung und Beeinträchtigung werden in der Alltagssprache häufig synonym verwendet. Dabei gibt es einen entscheidenden Unterschied. Wenn von einer Beeinträchtigung gesprochen wird, dann wird der körperliche Aspekt der Behinderung in den Vordergrund gestellt. Eine Beeinträchtigung kann ein fehlender Arm, eine Amputation, eine chronische Krankheit, die eingeschränkte Sehkraft oder Ähnliches sein (vgl. leitmedien.de).
Hiervon zu unterscheiden ist die Behinderung. Die UN-Behindertenrechtskonvention definiert den Begriff der Behinderung wie folgt: Es gelten diejenigen Menschen als behindert, „die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können“ (UN 2006, Artikel 1). Demnach wird der Blick von der einzelnen Person weg gerichtet, hin zur gesellschaftlichen Ebene und deren Barrieren für Betroffene. Der Begriff der Behinderung ist demnach umfassender, da er die soziale Ebene mit einschließt im Gegensatz zu der rein körperlichen Seite der Beeinträchtigung.
Insofern sind die Barrieren in der Gesellschaft - auch Ableismus genannt - als Merkmal der Behinderung zu sehen und entstehen im Wechselwirkung mit den beeinträchtigten Betroffenen. Es ist weniger die eingeschränkte Sehkraft selbst, die die betroffene Person beeinträchtigt, sondern das Umfeld mit den zugehörigen Barrieren wie unleserliche Texte, Verkehrsschilder usw. Diese Unterscheidung von der individuellen, körperlichen Ebene der Beeinträchtigung (englisch impairment) und der gesellschaftlichen Ebene (englisch disability) wird mit dem sozialen Modell der Behinderung beschrieben (vgl. Köbsell 2016: 90).
Welche Gründe führen zu einer (Bein)Amputation?
Als Amputation bezeichnet man die Durchtrennung eines Knochens im gesunden Gewebe. Bei einer Abtrennung eines Körperteils im Gelenk spricht man auch von Exartikulation. Eine Amputation ist notwendig, wenn die Heilung eines kranken Körperteils nicht zu erwarten und das Leben des Patienten dadurch gefährdet ist. Ursachen können beispielsweise Durchblutungsstörungen, Infektionen, Unfälle, Krebserkrankungen oder eine angeborene Fehlbildung der Gliedmaßen (Dysmelie) sein. In einigen der genannten Fällen zeichnet sich schon längere Zeit ab, dass eine Amputation notwendig wird. Im Gegensatz dazu muss manchmal auch ganz unvorhergesehen amputiert werden, zum Beispiel wegen schwerer Verletzungen nach einem Unfall. (Quelle Website Ottobock)
Akute oder chronische arterielle Durchblutungsstörungen stellen neben Verletzungen und Infektionen die häufigsten Gründe (bzw. Indikationen) für eine Amputation dar. Die weit überwiegende Ursache der chronischen arteriellen Durchblutungsstörung ist eine generalisierte Arteriosklerose. Entsprechend dem Verteilungsmuster der Gefäßverschlüsse ist die Amputation der unteren Extremität am häufigsten angezeigt. Die folgenden Definitionen beziehen sich daher auf die untere Extremität, gelten sinngemäß jedoch auch für die obere Extremität.
Majoramputation (auch Makroamputation) bedeutet eine Amputation oberhalb der Knöchelregion. Im DRG-Abrechnungssystem der Krankenkassen beginnt die Majoramputation wegen des höheren Materialverbrauches bereits bei der transmetatarsalen Vorfußamputation.
Minoramputation (auch Mikroamputation) bedeutet eine „kleine Amputation“ bis unterhalb der Knöchelregion (also bis einschließlich der Chopart-Amputation). Im DRG-System umfasst sie nur Zehenamputationen bzw. Strahlresektionen.
Die Grenzzonenamputation ist ein auf den deutschen Sprachraum begrenzter Sammelbegriff für die Kombination aus Minoramputation in der Grenze zum vitalen Gewebe, Nekrektomie oder Débridement
Je nach Indikation wird zwischen der planmäßigen Amputation und der Notfallamputation unterschieden. (Quelle: Wikipedia)
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